So... Jetzt habe ich etwas mehr Zeit...
Das ganze ist ein sehr kompliziertes Thema.
Prinzipiell muss man ein Impressum nur besitzen, wenn die Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird. Nun denkt man "geschäftsmäßig" entspricht (wie ich es oben falsch gesagt habe) "kommerziell" - also mit Gewinnabsicht bzw. direkt gegen ein Entgeld. Das ist aber nicht richtig. Der Begriff wird viel weiter ausgelegt. Ein Problem dabei ist, dass das jedes Gericht etwas anders macht. Der eine Richter sagt, die Seite ist geschäftsmäßig, ein anderer widerspricht diesem. Das hängt von vielen Faktoren ab... Selbst wenn man zu einem Fachanwalt für Telemedien geht und die Seite checken lässt, kann ein Richter evtl anders entscheiden.
Es ist, soweit ich weiß, sehr selten, dass eine kleine Seite wegen fehlendem Impressum abgemahnt wird. Aber wenn, dann wirds teuer

Man ist jedenfalls immer auf der sicheren Seite mit einem vollständigen Impressum, ich würde daher zu einem raten.
http://www.bmj.bund.de/files/-/3283/lei ... 090218.pdf
http://www.domain-recht.de/magazin/doma ... -id75.html
http://forum.fachinformatiker.de/intern ... ur-ab.html
http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs ... 21&pid=297
Ich weiß, nicht sehr ausführlich mein Rat, aber ich darf nunmal keine Rechtsberatung durchführen.